Hausverwaltung

Wir sind der kompetente Partner für die zuverlässige Verwaltung Ihrer Immobilie.
Seit über 20 Jahren unterstützen wir Sie in der kaufmännischen und technischen Verwaltung Ihrer Wohnungseigentumsanlagen und Mietwohnhäuser.

Durch die Nähe zum Architekturbereich und deren hervorragender Vernetzung mit namhaften Fachpartnern sind wir in der Lage, jegliche Probleme im Bereich Reparatur, Instandhaltung und Sanierung schnell und zuverlässig für Sie zu lösen.

Gerne verwalten wir auch ausgewählte kleine Objekte unter 10 Einheiten.
Außerdem helfen wir Ihnen, den Wert Ihres Grundstücks und Objekts in seinem wirtschaftlichen Bestand zu erhalten und weiter zu entwickeln.

Der persönliche Kontakt zu unseren Kunden ist für uns besonders wichtig.
Dabei helfen feste Ansprechpartner und kurze Kommunikationswege.

Wir bieten Ihnen unsere Unterstützung in folgenden Bereichen an:

Die genauen Aufgaben und Befugnisse des Verwalters ergeben sich aus dem Verwaltervertrag und der Weisung durch den Eigentümer. Folgende Leistungen können von uns übernommen werden:

  • Abschluss von Miet- und Pachtverträgen und die Suche nach geeigneten neuen Mietern
  • Die gesamte mündliche und schriftliche Kommunikation mit den Mietern
  • Überwachung der Zahlungseingänge
  • Die pünktliche Zahlung aller öffentlichen und sozialen Leistungen, wie Grundsteuer, Wasserwerke, Müllabfuhr, Straßenreinigung etc.
  • Abschluss von Versicherungsverträgen gegen Feuer, Leitungswasserschäden, Glasschäden, sowie Haus- und Haftpflichtversicherungen
  • Vertretung der Rechte des Eigentümers bei Versicherungsfällen und Schadenregulierungen
  • Vergabe der notwendigen Instandhaltungs- und Modernisierungsarbeiten an geeignete Handwerker
  • Überprüfung und Abnahme von Handwerkerleistungen sowie die Prüfung der Angebote und Rechnungen
  • Durchsetzung von Mieterhöhungen
  • Erstellung von Betriebskostenabrechnungen inkl. Bescheinigungen nach § 35 EStG (Haushaltsnahe Dienstleistungen)
  • Jahresabrechnungen für den Steuerberater
  • Einstellung, Überprüfung und Entlassung von Hauswarten
  • Stellung oder Neueröffnung eines geeigneten Mietkontos
  • Kontrolle der Einhaltung der Hausordnung
  • Geltendmachung aller Ansprüche aus den Miet- und Pachtverhältnissen, falls erforderlich mit Hilfe des Gerichts, auch unter Inanspruchnahme eines geeigneten Rechtsanwalts
  • schnelle und unkomplizierte Kommunikation per Telefon und E-Mail für Eigentümer und Mieter

Der vollständige Leistungsumfang bei der kaufmännischen und technischen Verwaltung ergibt sich aus dem Verwaltervertrag, dem Wohnungseigentumsgesetz, den Beschlüssen und der Teilungserklärung / Gemeinschaftsordnung.

Abrechnungen

Erstellung einer Jahresabrechnung über die Einnahmen und Ausgaben im Vertragszeitraum (Gesamt-/Einzelabrechnung) inkl. Erstellung der Bescheinigungen nach § 35 EStG (Haushaltsnahe Dienstleistungen). Optional: Erstellung einer detaillierten Betriebs- und Heizkostenabrechnung für den Mieter in der Sondereigentumsverwaltung nach gesetzlichen Bestimmungen.

Auftragsvergabe

Auswahl und Beauftragung von qualifizierten Handwerksbetrieben zur Instandhaltung und Instandsetzung. Überwachung der auszuführenden Aufträge.

Buchhaltung

Erstellen der monatlichen Buchhaltung mit allen Kontobewegungen inkl. Einzug des monatlichen Hausgeldes und Zahlungsüberwachung.

Eigentümerversammlung

Ordnungsgemäße Durchführung der ordentlichen und außerordentlichen Eigentümerversammlungen. Protokollierung der Versammlungen sowie Versand der Versammlungsprotokolle an alle Miteigentümer.

Geldverwaltung

Führen der Konten der WEG. Rechnungskontrolle und Rechnungsausgleich: Sachliche und rechnerische Prüfung aller Kauf-, Lieferanten-, Dienstleistungs- und Reparaturrechnungen und Anweisung der Beträge.

Hausordnung

Aufstellung, Überwachung und Durchsetzung der Hausordnung.

Vertragsmanagement

Überwachung, Betreuung und Optimierung von sämtlichen Verträgen der Eigentümergemeinschaft mit Dritten.

Überwachung technische Einrichtungen

Veranlassung der Prüfung und Wartung von Sicherheitseinrichtungen wie z.B. Heizungen, Aufzüge, Blitzschutzanlagen und Notbeleuchtungen durch Handwerker, Sachverständige und TÜV.

Gerne erstellen wir ein Angebot für Sie oder senden Ihnen vorab Musterexemplare zu, wie z.B. Verwaltervertrag, Wohngeldabrechnung, Wirtschaftsplan